🌞Brüssel schafft Ausschreibungspflicht teilweise ab

Die Europäische Kommission hat die neuen Beihilfeleitlinien für Klima- und Umwelttechnologien veröffentlicht. Demnach gibt es einen riesigen Fortschritt bei den Möglichkeiten für die Förderung von Erneuerbaren Energien. Denn die „Guidelines on State aid for climate, environmental protection and energy 2022“ sehen vor, dass kleinere Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als sechs Megawatt, die vollständig kleinen und mittleren Unternehmen gehören, nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Dies gilt auch für Solaranlagen. Bei Windkraftanlagen liegt die Bagatellgrenze bei 18 Megawatt. Hier gilt sie auch für Projekte von Bürgerenergiegemeinschaften.

Bürgerprojekte wieder möglich

Die Regenerativbranchen warnen schon seit Jahren vor dem Aus der Bürgerbeteiligung und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Akzeptanz. Denn anders als Projektierer, die mit mehreren Anlagen in die Ausschreibung gehen und damit das Risiko auf mehrere Projekte verteilen können, nehmen Bürgerenergiegemeinschaften in der Regel mit einem einzigen Projekt an den Ausschreibungen teil. Wenn dies keinen Zuschlag bekommt, liegt das ganze Risiko der Vorplanung auch nur auf diesem einen Projekt.

Quelle:
https://www.erneuerbareenergien.de/energiewende/bruessel-schafft-ausschreibungspflicht-teilweise-ab

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