- Durch den Erwerb von Geschäftsanteilen wird man Mitglied der Genossenschaft.
Mindestens ein Geschäftsanteil über 500 Euro ist Voraussetzung für eine Beteiligung. - Geschäftsanteile sind eine mittel- bis langfristige Geldanlage:
Bindung möglichst 5 Jahre oder länger; Gewinnausschüttung für 2019 war 3%. - Mitglieder können Geschäftsanteile aufstocken.
- Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Anteile.
- Eine Nachschußpflicht ist per Satzung ausgeschlossen.