Beteiligung

Informationen:

  • Durch den Erwerb von Geschäftsanteilen wird man Mitglied der Genossenschaft.
    Mindestens fünf Geschäftsanteile über je 100 Euro sind Voraussetzung für eine Beteiligung.
  • Geschäftsanteile sind eine mittel- bis langfristige Geldanlage:
    Bindung möglichst 5 Jahre oder länger;  Gewinnausschüttung für 2020 war 3%.
  • Mitglieder können Geschäftsanteile aufstocken.
  • Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Anteile.
  • Eine Nachschußpflicht ist per Satzung ausgeschlossen.

Formulare: