🌞Vertikale Solaranlagen Landwirtschaft…

Vertikal aufgeständerte bifaziale Module werden ein entscheidender Faktor für die Energiewende hin zu einer dezentralen Stromerzeugung, in der die Photovoltaik eine herausragende Rolle spielen wird. Denn diese Installationsvariante, die vor allem auf landwirtschaftlichen Flächen zum Einsatz kommt, sorgt für eine Verstetigung der Einspeisung von Sonnenstrom ins Netz und kann somit einen erheblichen Beitrag zur stabilen Stromversorgung der Zukunft leisten. Dazu kommt noch, dass der Flächenbedarf für diese Aufständerungsvariante extrem gering ist.

Vertikale PV-Anlagen in der Landwirtschaft
Vertikale PV-Anlagen in der Landwirtschaft

Strom über den Tage verteilt produzieren

Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung durch Forscher der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) Leipzig. „Bifaziale Solarmodule können Sonnenenergie von beiden Seiten nutzen. In Ost-West-Ausrichtung installiert, wird morgens und abends der meiste Strom erzeugt. Damit ließe sich der Bedarf an Stromspeichern reduzieren und gleichzeitig der Flächenbedarf für die Stromerzeugung gering halten“, fasst Sophia Reker von der HTWK Leipzig die Ergebnisse zusammen. Sie ist Erstautorin der Studie „Integration of vertical solar power plants into a future German energy system“.

Quelle:
https://www.erneuerbareenergien.de/solar/vertikale-solaranlagen-der-landwirtschaft-ersetzen-gas-und-stromspeicher

🌞Brüssel schafft Ausschreibungspflicht teilweise ab

Die Europäische Kommission hat die neuen Beihilfeleitlinien für Klima- und Umwelttechnologien veröffentlicht. Demnach gibt es einen riesigen Fortschritt bei den Möglichkeiten für die Förderung von Erneuerbaren Energien. Denn die „Guidelines on State aid for climate, environmental protection and energy 2022“ sehen vor, dass kleinere Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als sechs Megawatt, die vollständig kleinen und mittleren Unternehmen gehören, nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Dies gilt auch für Solaranlagen. Bei Windkraftanlagen liegt die Bagatellgrenze bei 18 Megawatt. Hier gilt sie auch für Projekte von Bürgerenergiegemeinschaften.

Bürgerprojekte wieder möglich

Die Regenerativbranchen warnen schon seit Jahren vor dem Aus der Bürgerbeteiligung und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Akzeptanz. Denn anders als Projektierer, die mit mehreren Anlagen in die Ausschreibung gehen und damit das Risiko auf mehrere Projekte verteilen können, nehmen Bürgerenergiegemeinschaften in der Regel mit einem einzigen Projekt an den Ausschreibungen teil. Wenn dies keinen Zuschlag bekommt, liegt das ganze Risiko der Vorplanung auch nur auf diesem einen Projekt.

Quelle:
https://www.erneuerbareenergien.de/energiewende/bruessel-schafft-ausschreibungspflicht-teilweise-ab