🌞Brüssel schafft Ausschreibungspflicht teilweise ab

Die Europäische Kommission hat die neuen Beihilfeleitlinien für Klima- und Umwelttechnologien veröffentlicht. Demnach gibt es einen riesigen Fortschritt bei den Möglichkeiten für die Förderung von Erneuerbaren Energien. Denn die „Guidelines on State aid for climate, environmental protection and energy 2022“ sehen vor, dass kleinere Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als sechs Megawatt, die vollständig kleinen und mittleren Unternehmen gehören, nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Dies gilt auch für Solaranlagen. Bei Windkraftanlagen liegt die Bagatellgrenze bei 18 Megawatt. Hier gilt sie auch für Projekte von Bürgerenergiegemeinschaften.

Bürgerprojekte wieder möglich

Die Regenerativbranchen warnen schon seit Jahren vor dem Aus der Bürgerbeteiligung und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Akzeptanz. Denn anders als Projektierer, die mit mehreren Anlagen in die Ausschreibung gehen und damit das Risiko auf mehrere Projekte verteilen können, nehmen Bürgerenergiegemeinschaften in der Regel mit einem einzigen Projekt an den Ausschreibungen teil. Wenn dies keinen Zuschlag bekommt, liegt das ganze Risiko der Vorplanung auch nur auf diesem einen Projekt.

Quelle:
https://www.erneuerbareenergien.de/energiewende/bruessel-schafft-ausschreibungspflicht-teilweise-ab

🌞Bauherren sollten sich auf Photovoltaikpflicht einstellen

Zum Jahreswechsel tritt in Baden-Württemberg die Solarpflicht in Kraft. Bauherren sollten ihre Gebäude entsprechend vorbereiten. Steigende Baukosten sind dabei nicht zu erwarten.
Der Systemanbieter und Projektierer von Photovoltaikanlagen Wirsol aus dem badischen Waghäusel rät Bauherren, sich jetzt schon auf die Solarpflicht in Baden-Württemberg einzustellen. Bei geplanten Gebäuden müsse die Solaranlagen auf dem Dach – oder sogar in der Fassaden – von Anfang an mitgedacht werden. Entsprechend müssen die Gebäude statisch so geplant werden, dass die Installation eines Photovoltaikgenerators problemlos möglich ist.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die Landesregierung in Stuttgart schon längst die Pflicht zur Installation einer Solaranlage für neu errichtete Nichtwohngebäude beschlossen hat. Dazu gehören Lagerhallen, Bürogebäude, Schulen und andere Gewerbe- und öffentlichen Gebäude, die nicht ausschließlich zu Wohnzwecken errichtet werden.

Ab 2023 Solarpflicht auch bei Sanierung
Diese Pflicht tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Entsprechend fallen alle Gebäude, für die nicht noch in diesem Jahr ein Bauantrag gestellt wird, unter diese Regelungen. Ab 1. Mai 2022 wird die Solarpflicht auch auf Dächer von neuen Wohngebäuden ausgeweitet. Ab Januar 2023 müssen auch Dächer mit einer Photovoltaikanlage belegt werden, die grundlegend saniert werden. Zusätzlich müssen ab 2022 auch Parkplätze ab 35 Stellplätzen mit einer Photovoltaikanlage überdacht werden.
Quelle:
www.erneuerbareenergien.de/solarenergie/wirsol-raet-bauherren-sollten-sich-auf-photovoltaikpflicht-einstellen