EEG-Entwurf stellt Einspeisevergütung vor das Aus

Besonders folgenreich ist die zweite Grenze im Entwurf: Die mit der Marktprämie geförderte Direktvermarktung soll neuen Anlagen grundsätzlich erst ab 25 Kilowatt offenstehen. Unterhalb davon fielen somit sowohl die klassische Einspeisevergütung als auch der reguläre Zugang zur Marktprämie weg; eine Ausnahme ist für ertüchtigte Wasserkraftanlagen vorgesehen. Als dauerhafte Optionen blieben vor allem Eigenverbrauch, Direktvermarktung ohne Förderung und unentgeltliche Abnahme. Betroffen wären insbesondere Photovoltaik auf Wohnhäusern und kleineren Gewerbegebäuden. Wer solche Anlagen plant, sollte Erlöse aus überschüssigem Strom deshalb nicht mehr automatisch mit der bisherigen Vergütung ansetzen…

Mehr dazu siehe Quelle: 
https://www.erneuerbareenergien.de/energiemarkt/energierecht/alarm-fuer-kleine-solarprojekte-eeg-entwurf-stellt-einspeiseverguetung-vor-das-aus

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