Zum Jahreswechsel tritt in Baden-WĂŒrttemberg die Solarpflicht in Kraft. Bauherren sollten ihre GebĂ€ude entsprechend vorbereiten. Steigende Baukosten sind dabei nicht zu erwarten.
Der Systemanbieter und Projektierer von Photovoltaikanlagen Wirsol aus dem badischen WaghĂ€usel rĂ€t Bauherren, sich jetzt schon auf die Solarpflicht in Baden-WĂŒrttemberg einzustellen. Bei geplanten GebĂ€uden mĂŒsse die Solaranlagen auf dem Dach â oder sogar in der Fassaden â von Anfang an mitgedacht werden. Entsprechend mĂŒssen die GebĂ€ude statisch so geplant werden, dass die Installation eines Photovoltaikgenerators problemlos möglich ist.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die Landesregierung in Stuttgart schon lĂ€ngst die Pflicht zur Installation einer Solaranlage fĂŒr neu errichtete NichtwohngebĂ€ude beschlossen hat. Dazu gehören Lagerhallen, BĂŒrogebĂ€ude, Schulen und andere Gewerbe- und öffentlichen GebĂ€ude, die nicht ausschlieĂlich zu Wohnzwecken errichtet werden.
Ab 2023 Solarpflicht auch bei Sanierung
Diese Pflicht tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Entsprechend fallen alle GebĂ€ude, fĂŒr die nicht noch in diesem Jahr ein Bauantrag gestellt wird, unter diese Regelungen. Ab 1. Mai 2022 wird die Solarpflicht auch auf DĂ€cher von neuen WohngebĂ€uden ausgeweitet. Ab Januar 2023 mĂŒssen auch DĂ€cher mit einer Photovoltaikanlage belegt werden, die grundlegend saniert werden. ZusĂ€tzlich mĂŒssen ab 2022 auch ParkplĂ€tze ab 35 StellplĂ€tzen mit einer Photovoltaikanlage ĂŒberdacht werden.
Quelle:
www.erneuerbareenergien.de/solarenergie/wirsol-raet-bauherren-sollten-sich-auf-photovoltaikpflicht-einstellen